Die AWO Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Lichtenau

Die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Lichtenau gehört zur AWO Sozialmanagement gGmbH Saale-Orla-Kreis.

Die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Lichtenau ist eine vollstationäre Einrichtung der Jugendhilfe nach § 27 in Verbindung mit § 34, 35a sowie § 41 SGB VIII.

Unser Haus bietet 24 Plätze in drei Gruppen für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren.

Für die Kinder und Jugendlichen stehen Einzelzimmer zur Verfügung, bei Bedarf oder Wunsch ist das Wohnen in einem Doppelzimmer möglich.

Konzeptionell ist die Möglichkeit der Verselbständigung im Kinder- und Jugendheim Lichtenau verankert.

Die Lage

Die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Lichtenau ist ländlich im Ortsteil Lichtenau der Stadt Neustadt an der Orla gelegen.

Das Haus und das angrenzende Gelände sowie die bewaldete Umgebung bieten viel Platz und Freiraum.

Die Leistungen

Die Arbeitsgrundlage der Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Lichtenau bildet der lebensweltorientierte Ansatz. Die Arbeitsweise ist systemisch geprägt und bindet traumapädagogisches Wissen und Verständnis in die Prozesse der Begleitung und Entwicklung ein. Sie orientiert sich individuell an den Erfahrungen und Erlebnissen der Kinder und Jugendlichen.

Angebote der Freizeit- und Feriengestaltung sowie der Familien- und Elternarbeit ergänzen die Betreuung und Förderung.

Die Aufnahme

Aufnahme finden Kinder und Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie oder anderen familiären Settings leben können, Kinder und Jugendliche, welche in ihrem Erleben und Verhalten erkennbar oder hintergründig von schwierigen Lebenserfahrungen bestimmt erscheinen und in ihren Beziehungen sowie schulischen Abläufen problemhaftes Verhalten aufweisen und in ihrer Entwicklung gefährdet sind.

Für Kinder und Jugendliche mit seelischen Störungen besteht in jeder Gruppe mit einem Platz die Möglichkeit der Aufnahme. Grundlage ist hierfür eine fachärztliche Stellungnahme. Der Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII wird durch den örtlichen Jugendhilfeträger (ggf. Sozialhilfeträger) geprüft und entsprechend gewährt.

Die Entscheidung zum Bedarf auf die Hilfe zur Erziehung oder die Betreuung aufgrund einer seelischen Störung trifft der örtliche Leistungsgewährer auf Antrag der der Personensorgeberechtigten.

Die Mitarbeitenden

Die Begleitung und Förderung der Kinder und Jugendlichen sichern Mitarbeitende verschiedener pädagogischer und therapeutischer Professionen und Qualifikationen:

  • Staatlich anerkannte Erzieher*in
  • Heilpädagogen
  • Sportpädagoge
  • Bachelor Soziale Arbeit
  • Master Soziale Arbeit 
  • Systemische Familientherapeutin
  • Traumapädagogin

Kontakt

Einrichtungsleitung

Maike Schipke
Mail: maike.schipke@awo-sok.de
Tel.: 036481-28362

Anschrift

AWO Kinder- und Jugendheim Lichtenau
Zum kalten Tal 7
07806 Neustadt an der Orla OT Lichtenau

Tel.: 036481 22555
Fax: 036481 28363
Mail: info@kjh-lichtenau.de