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Der Erziehungsbeistand ist eine ambulante Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche im Alter von 6-18 Jahren und deren Eltern auf freiwilliger Basis nach § 27 in Verbindung mit § 30 und § 41 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII.
Die Erziehungsbeistandschaft wendet sich mit ihren Hilfeangeboten an Kinder und Jugendliche, die in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung auf individuelle Förderung und Unterstützung angewiesen sind. Die bei den Kindern und Jugendlichen auftretenden Schwierigkeiten können von ihnen allein oder innerhalb der Familie nicht bewältigt werden. Die Familien sind mit der Lösung der auftretenden Schwierigkeiten überfordert und auf professionelle Hilfe angewiesen (krisenhafte Lebenssituationen, Gewalt, Angst, Aggressivität, Schulkonflikte, Drogen).
Drei Mitarbeiterinnen mit pädagogischer Fachausbildung und langjähriger Berufserfahrung betreuen die Kinder und Jugendlichen sowohl in den Einrichtungen in Pößneck und Schleiz als auch zuhause. Die Erziehungsbeistandschaft verläuft lebensweltorientiert und versucht Brücken zu bauen zwischen dem Kind / Jugendlichen und seinen Eltern sowie Freunden und Lehrern.
Die Hilfe erfolgt als Einzelfallhilfe und in Gruppenarbeit. Dazu stehen modern ausgestattete Räume, entsprechendes Mobiliar und die verschiedensten Materialien zur Verfügung.
Konzeption
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